Notarielle Online-Verfahren

Seit dem 01. August 2022 ist es möglich bestimmte notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen im Online-Verfahren (§§ 16a ff. BeurkG) durchzuführen. Die Bundesnotarkammer stellt dazu ein Videokommunikationssystem zur Verfügung, welches einerseits aus einem Internetportal (notar.de/online-verfahren) und andererseits aus einer Notar-App besteht und zwingend genutzt werden muss. Mit Hilfe dieser Portale kann zum einen die notarielle Verhandlung und zum anderen die rechtssichere Identifizierung der Beteiligten erfolgen. Zunächst ist dieses Verfahren noch auf einzelne, im Gesetz genannten Beurkundungsgegenstände beschränkt. Eine Ausweitung ist allerdings bereits geplant.

Zunächst sind gem. § 2 Abs. 3 GmbHG Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie von Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) - auch mit Musterprotokoll - möglich, jedoch beschränkt auf reine Bargründungen. Auch damit zusammenhängende Handelsregisteranmeldungen und Vollmachtsurkunde können unter bestimmten Voraussetzungen online beurkundet werden. Die Vorschrift enthält auch noch in § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 folgende eingeschränkte Öffnungsklausel:

"Sonstige Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, können mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden; sie müssen in die nach Satz 1 errichtete elektronische Niederschrift aufgenommen werden. Satz 3 ist auf einstimmig gefasste Beschlüsse entsprechend anzuwenden."

Gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Handelsregisteranmeldungen zu bestimmten Rechtsformen ebenfalls online zulässig. Es sind dies insbesondere die Anmeldungen für Einzelkaufleute, GmbH, AG, KGaA und  Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften. Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 die finale Fassung des DiRUG-Ergänzungsgesetzes (DiREG) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt, das Gesetz ist am 01.08.2022 in Kraft getreten.

Um das Onlineverfahren zu benutzen benötigen Sie nur

- einen PC oder ein Notebook mit Lautsprecher und Kamera sowie einen Internetzugang

- ein Smartphone

- einen elektronisch auslesbaren Personalausweis (mit aktiver online-Funktion) und/oder Reisepass und die Ausweis PIN

Aus dem Personalausweis wird mittels der Notar-App die elektronische Identifizierung  (eID) ausgelesen und aus dem Personalausweis oder dem Reisepass das Lichtbild. Ausweisdokumente anderer Staaten mit eID mit dem Sicherheitsniveau "hoch" könen auch verwendet werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.